Antrag der CDU-Fraktion: „Änderung der Ferienregelung in den städtischen Kindergärten“.

Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2014

Antrag der CDU-Fraktion zur Vorlage 301/2014: „Änderung der Ferienregelung in den städtischen Kindergärten“.

 

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
die Fraktion der CDU Baunatal stellt hiermit folgenden Antrag:

Der Magistrat der Stadt Baunatal wird aufgefordert die Schließungszeiten der städtischen Kindergärten von 25 Tagen in den Herbstferien, Weihnachtsferien, Osterferien sowie die ersten drei Wochen der Sommerferien aufzuheben.

Der Magistrat wird beauftragt:

  1. Die Schließungszeiten der städtischen Kindergärten von 25 Tagen in den Herbstferien, Weihnachtsferien, Osterferien sowie die ersten drei Wochen der Sommerferien aufzuheben.

Begründung:

Die Stadt Baunatal hat bei der Vorstellung Ihres neuen Betreuungskonzeptes für Schulkinder, damit geworben, dass man den Elternwunsch nachkommen wolle und auch eine Betreuung in Ferien zu gewährleisten. Eine Erweiterung des Angebotes der Ferienbetreuung müsste aus Sicht der CDU auch für die Kinder in städtischen Kindergärten erweitert werden. Eine komplette Schließung der Kindergärten während der ersten drei Wochen der Sommerferien ist weder familienfreundlich noch notwendig.

Der Elternvereinskindergarten in Baunatal bietet den Eltern, die es wollen, eine durchgehende Betreuung während der kompletten Sommerferien an. Da einige Familien mit noch älteren schulpflichtigen Kindern ebenso wie einige Erzieherinnen und Erzieher in den Schulferien ihren Jahresurlaub nehmen müssen, kann das Angebot durch die temporäre Schließung einzelner Gruppen reduziert werden. Dies erfolgt auch so im Elternvereinskindergarten.

Daraus ergibt sich doppelter Vorteil zum einen für Familien die außerhalb der Schulferien in den Urlaub fahren können und so Ihre Kinder in den Sommerferien durchaus gut bereut wissen. Zum anderen profitieren auch die Erzieherinnen und Erzieher ohne schulpflichtige Kinder, die nun einen Teil ihres Urlaubs nicht mehr in den Sommerferien nehmen müssen.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.