KREIS KASSEL. Bei ihrer Sitzung am 23. September in Vellmar stimmen die Mitglieder des Kreistages auch über darüber ab, ob die Wahl des Landrates zusammen mit der Kommunalwahl am 14. März 2021 stattfinden kann. Einen entsprechenden Antrag hatte die CDU-Fraktion bereits Ende Juni in den Kreistag eingebracht. „Wir hoffen auf eine möglichste breite Zustimmung zu unserem Antrag“, so Fraktionsvorsitzender Andreas Mock. „Nach den gesetzlichen Vorgaben muss die Landratswahl ohnehin im Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 31. März durchgeführt werden. Da macht es im Hinblick auf eine möglichst hohe Wahlbeteiligung und Kostenersparnisse bei der Durchführung der Wahl Sinn, die Landratswahl auf den Wahltermin der Kommunalwahl festzulegen“, so Mock weiter.
Auch die Unsicherheit hinsichtlich des weiteren Corona-Infektionsgeschehens spreche für eine solche Bündelung der Wahltermine auf den 14. März. „Schließlich ist es uns wichtig, dass für die ehrenamtlichen Wahlhelfer in den Wahllokalen durch die Zusammenlegung der Wahlen keine erkennbaren Mehrbelastungen anfallen“, ergänzt Andreas Mock Es sei vielmehr sogar eine Entlastung gegeben, wenn die Wahlhelfer, die sich oft bei allen Wahlen aus den immer selben Personen zusammensetzen, in den ersten Monaten des Jahres, nur einen Sonntag für ihren wichtigen Dienst für die Allgemeinheit zusammenfinden müssten. Schließlich stünde im Herbst mit der Bundestagswahl ohnehin noch ein weiter Wahltermin im kommenden Jahr an.
Eine mögliche Stichwahl um das Amt des Landrats würde bei Annahme des CDU-Antrags am 28. März 2021 durchzuführen sein.