Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2012 zur Vorlage Nr. 244/2012
Antrag der CDU-Fraktion: „Verbesserung der Finanzlage mittels Kennzahlenvergleich – Nachhaltige Haushaltsführung der Stadt Baunatal“.
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
die Fraktion der CDU Baunatal stellt hiermit folgenden Ergänzungsantrag zur oben genannten Beschlussvorlage:
Zur nachhaltigen Verbesserung der Finanzen der Stadt Baunatal, beschließt die Stadtverordnetenversammlung ein Sanierungskonzept, mit dem im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung erreicht wird, dass die Kosten, für alle durch die Stadt Baunatal zu erfüllenden Aufgaben, nicht höher sind als im Durchschnitt der Hessischen Städte vergleichbarer Größe. Dieses Sanierungskonzept wird jährlich fortgeschrieben und unterliegt der Kontrolle der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse. Es ist eine Maßnahme im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung.
Der Magistrat wird beauftragt:
- Für alle gesetzlich vorgegebenen Aufgabenfelder der Stadt Baunatal werden die Vergleichsdaten der Hessischen Städte ähnlicher Größe erhoben. Dies gilt neben den tatsächlichen Aufwendungen, insbesondere für den mit der Erfüllung der Aufgabe verbundenen tatsächlichen Aufwand. (Details siehe Begründung zu Pkt.1)
- Für alle freiwilligen Leistungen der Stadt werden Vergleichsdaten zu den Kosten der Hessischen Städte ähnlicher Größe erhoben, in denen diese Leistungen in Art und Umfang vergleichbar erbracht werden.
- Die ermittelten Werte sind der Stadtverordnetenversammlung im zweiten Halbjahr 2012 vorzulegen.
- Die Fortschreibung der Vergleichsdaten ist in den Folgejahren mit dem Entwurf der Haushaltssatzung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
- In drei Schritten sind durch den Magistrat in den Haushaltsjahren 2013 – 2015 Maßnahmen zu ergreifen, mit denen erreicht wird, dass ab dem Haushaltsjahr 2016 alle von der Stadt Baunatal zu erbringenden Leistungen kostengünstiger als im Landesdurchschnitt erbracht werden.
- Über den Grad der Zielerreichung ist der Stadtverordnetenversammlung Bericht zu erstatten. Die Berichte sind zeitgleich mit den unterjährigen Berichten zum Haushaltsvollzug vorzulegen.
- Es wird eine Stellenbesetzungssperre für die Jahre 2013 – 2015 für die Bereiche beschlossen, in denen die Kosten für die Aufgabenerfüllung über dem Landesdurchschnitt liegen. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur in begründeten Einzelfällen gestattet und bedürfen der Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung.
Begründung:
Die Ausgaben der Stadt Baunatal liegen deutlich über dem Durchschnitt anderer vergleichbarer Kommunen. Ein erheblicher Teil der Ausgaben, ist auf äußere Einflüsse zurück zu führen und somit durch die Stadt Baunatal nicht zu beeinflussen.
Auf den Feldern, auf denen Kosten durch die Stadt Baunatal reduziert werden können, müssen alle Möglichkeiten ergriffen werden, die zur Verbesserung der Haushaltslage beitragen. Ein wichtiges Kriterium, um die Angemessenheit von Kosten zu ermitteln, sind die Vergleichswerte anderer Städte ähnlicher Größe, die exakt die gleichen Aufgaben zu erfüllen haben.
Mit den zu beschließenden Maßnahmen wird sichergestellt, dass weitere Einsparpotentiale genutzt werden, ohne dass die Qualität der Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger in Baunatal geringer ist als im Landesschnitt.
Zu Pkt. 1
Bei der Erhebung der Daten kann auf die Datenbanken und das Datenmaterial des Statistischen Landesamtes, der Regierungspräsidien und des Hessischen Innenministeriums zurückgegriffen werden. Als Grundlage zur Ermittlung der Vergleichswerte sind die durch die Hessische Gemeindeordnung und Gemeindehaushaltsverordnung vorgegebenen Kennzahlen zu verwenden, die Werte über die Kosten pro Einwohner etc. oder pro Bearbeitungsfall ausweisen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Stüssel
Fraktionsvorsitzender