Antrag der CDU-Fraktion: „Sicherung liquider Mittel zur Finanzierung von Rückstellungen -Nachhaltige Haushaltsführung der Stadt Baunatal“.

Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2016 zur Vorlage Nr. 358/2015

Antrag der CDU-Fraktion: „Sicherung liquider Mittel zur Finanzierung von Rückstellungen -Nachhaltige Haushaltsführung der Stadt Baunatal“.

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die Fraktion der CDU Baunatal stellt hiermit folgenden Ergänzungsantrag zur oben genannten Beschlussvorlage:

Zur nachhaltigen Sicherung der Finanzen der Stadt Baunatal, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die bilanziell gebildeten und zukünftig zu bildenden Rückstellungen für Umlagen nach dem Finanzausgleichsgesetz und für ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen von Steuerschuldverhältnissen (Position 2.7) auch mit den entsprechenden finanziellen Mitteln im Haushalt 2016 und in den zukünftig zu erstellenden Haushalten der Stadt Baunatal zu hinterlegen. Diese Sicherungsmaßnahme liquider Mittel wird jährlich fortgeschrieben und unterliegt der Kontrolle der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse. Als eine bedeutende Maßnahme zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Stadt Baunatal wird diese, im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung, auch in die Haushaltssatzung der Stadt Baunatal aufgenommen.

Zur Durchführung dieser Maßnahme müssen die erforderlichen Beträge in realen Geldwerten auf Fest- und oder Tagesgeldkonten gesichert werden. Diese Sicherungseinlage soll schrittweise erfolgen. Bis zum Jahr 2020 sollen daher ca. 50 Prozent, bis zum Jahr 2025 ca. 75 Prozent und bis zum Jahr 2030 100 Prozent des, bis dahin jeweils zu prognostizierenden, Gesamtrückstellungsbetrages auf entsprechende Konten eingezahlt worden sein.

Um das erreichen der ersten Zielvorgabe sicherzustellen, ist für das Haushaltsjahr 2016 ein Betrag in Höhe von 1 Mio. € einzuzahlen.

Der Magistrat wird beauftragt:

  1. Die erforderlichen Maßnahmen zur Liquiditätssicherung der Stadt Baunatal, entsprechend der Zielvorgaben der obigen Beschlussfassung, durchzuführen.
  1. Die Sicherungsmaßnahme in die Haushaltssatzung für die Jahre ab 2016 aufzunehmen.
  1. Erforderliche Mittel in der Haushaltsplanung für die Jahre ab 2016 zu berücksichtigen.
  1. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1 Mio. € in den Haushalt des Jahres 2016 einzustellen.

Begründung:

Bisher kommt die Stadt Baunatal lediglich ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, bilanziell Rückstellungen für die oben genannten Verpflichtungen zu bilden. Ein Blick in den Haushalt der Stadt Baunatal genügt jedoch, um festzustellen, dass diese bilanziellen Rückstellungen bisher nicht annährend mit einem ausreichenden Betrag an liquiden Mitteln hinterlegt wurden. Hierdurch ergibt sich für zukünftige Generationen eine nicht zu unterschätzende Liquiditätsfalle.

Um die zukünftige Handlungsfähigkeit der Stadt Baunatal auch langfristig sichern zu können, ist es dringend erforderlich, die entsprechenden finanziellen Mitteln in den, zukünftig zu erstellenden, Haushalten der Stadt Baunatal zu berücksichtigen.

Diese Sicherungsmaßnahme liquider Mittel muss jährlich fortgeschrieben werden und der Kontrolle der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse unterliegen, damit auch deren weitere Entwicklung von den politischen Gremien der Stadt Baunatal bei politischen und insbesondere personalpolitischen Entscheidungen berücksichtigt werden kann.

Als eine bedeutende Maßnahme zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Stadt Baunatal muss diese, im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung, auch in die Haushaltssatzung der Stadt Baunatal aufgenommen werden.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Stüssel
Fraktionsvorsitzender