Grundstücksaffaire der SPD-Baunatal

Bereits zur Haushaltsdebatte 2015 lagen der CDU-Fraktion Baunatal entsprechende Hinweise vor, dass es bzgl. der Bewerberliste für die Grundstücksvergabe im Baugebiet Weißes Feld zu “Unregelmäßigkeiten” gekommen sein muss.

Aufgrund weiterer Nachforschungen zu diesem sehr brisanten Thema, hat sich die CDU-Fraktion Baunatal letztendlich dazu entschlossen, die Bildung eines Akteneinsichtsausschusses zu verlangen.

Bewerberliste zum Baugebiet „Weißes Feld“

Verlangen der CDU-Fraktion: „Bildung eines Akteneinsichtsausschusses und Gewährung von Akteneinsicht bzgl. der Bewerberliste für die Grundstücksvergabe im Baugebiet Weißes Feld“.

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die Fraktion der CDU Baunatal verlangt hiermit gemäß § 50 Abs. 2 HGO die Bildung eines Akteneinsichtsausschusses und Gewährung von Akteneinsicht bzgl. der Bewerberliste für die Grundstücksvergabe im Baugebiet „Weißes Feld“.

Gemäß § 50 Abs. 2 HGO ist ein Ausschuss zu bilden und Einsicht in die Akten der Verwaltung und des Gemeindevorstandes zu gewähren, wenn dies ein Viertel der Gemeindevertretung oder eine Fraktion verlangt.

Von diesem Recht macht die CDU Fraktion hiermit Gebrauch.

Der Magistrat wird beauftragt:

  1. In dessen Amtsräumen Einsicht in sämtliche Akten bzgl. der Bewerberliste für die Grundstücksvergabe im Baugebiet „Weißes Feld“ und in sämtliche Akten, die zu deren Erstellung gedient haben, zu gewähren.
  2. Entsprechende Termine zur Gewährung der Akteneinsicht vorzuschlagen.
  3. Gemeindevertreter, die von den Akten betroffen sind, gemäß §§ 50 Abs. 2 iVm. 25 HGO von der Akteneinsicht auszuschließen.

Begründung:

Die jüngsten Ereignisse bei der Vergabe von Grundstücken im Baugebiet „Weißes Feld“ haben uns zu der Annahme gelangen lassen, dass einzelne Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats an Beratungen und Beschlüssen zur grundsätzlichen Vergabepraxis von Grundstücken im Baugebiet „Weißes Feld“ mitgewirkt haben, oder in anderer Art und Weise tätig geworden sind, die aufgrund des rechtlichen Mitwirkungsverbotes gemäß § 25 HGO von diesen hätten ausgeschlossen werden müssen.

Da seitens des Bürgermeisters und des Magistrats der Stadt Baunatal, den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung die vollständigen Akten bzgl. der Bewerberliste für die Grundstücksvergabe im Baugebiet „Weißes Feld“ bislang nicht vorgelegt wurden, ist es zur Prüfung des Sachverhaltes erforderlich, Akteneinsicht zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Stüssel
Fraktionsvorsitzender

Nach umfangreicher Sichtung der erforderlichen Akten und teilweise sehr heftiger und mehrfacher Intervention der CDU-Fraktion Baunatal, konnte letztendlich selbst die SPD-Fraktion nicht umher, den Ergebnissen des nachfolgenden Abschlussberichtes des Akteneinsichtsausschusses, ohne weitere Vorbehalte, zuzustimmen!

Akteneinsichtsausschuss zur Grundstücksvergabe im Baugebiet „Weißes Feld“

Abschlussbericht verabschiedet am 14. Oktober 2015

Die Antragsstellung zur Einrichtung des Akteneinsichtsausschusses erfolgte mit Schrei­ben vom 20. Februar 2015 durch die Fraktion der CDU. Nach der HGO ist dem Verlangen einer Fraktion auf Einrichtung eines solchen Ausschusses nachzukommen.

Auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Baunatal vom 16. März 2015 wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Magistrat wird beauftragt

  1. in dessen Amtsräumen Einsicht in sämtliche Akten bzgl. der Bewerberliste für die Grundstücksvergabe im Baugebiet „Weißes Feld“ und in sämtliche Akten, die zu deren Erstellung gedient haben, zu gewähren.
  1. entsprechende Termine zur Gewährung der Akteneinsicht vorzuschlagen.
  1. Gemeindevertreter, die von den Akten betroffen sind, gemäß §§ 50 Abs. 2 S. 3 i.V.m. §§ 25 HGO von der Akteneinsicht auszuschließen.

Durch den Stadtverordnetenvorsteher Herrn Peter Lutze erfolgte die Einladung zur konsti­tuierenden Sitzung des Akteneinsichtsausschusses am 22.04. 2015. In dieser Sitzung wur­de Herr Jürgen Böhme zum Vorsitzenden des Ausschusses und Herr Reiner Heine zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Zum Schriftführer wurde Herr Klaus-Peter Metz und zu seinem Stellvertreter Herr Karl-Herrmann Ludwig gewählt.

Der Ausschuss tagte im Zeitraum vom April bis Oktober 2015 acht Mal. Durch Vereinbarung mit dem Magistrat wurde die Möglichkeit für die Ausschussmitglieder geschaffen, nach Absprache auch während der Dienstzeiten der Verwaltung zusätzlich zu den Sitzungster­minen Einsicht in die Akten zu nehmen. Von dieser Regelung wurde mehrmals Gebrauch gemacht.

In der Sitzung des Ausschusses am 22. Juni 2015 hat die SPD-Fraktion schriftlich sechs Fragen gestellt, die unmittelbar durch Herrn Bürgermeister Schaub beantwortet wurden.

In der Sitzung des Ausschusses am 14. Juli 2015 legte die CDU-Fraktion eine Liste mit Namen von Personen vor, die von der Verwaltung auf mögliche Verwandtschaftsverhält­nisse zu Stadtverordneten überprüft werden sollte. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind dem Ausschuss in seiner Sitzung am 09.09.2015 präsentiert worden.

Der Ausschuss ist nach umfassender Prüfung der Unterlagen zum Baugebiet „Weißes Feld“ zu folgenden Ergebnissen gekommen:

  1. Die Aktenlage legt den Schluss nahe, dass es in der Vergangenheit in mehreren Fällen zu möglichen Fehleinschätzungen durch Gremienmitglieder (Stadtverordnete und Magistratsmitglieder) der Stadt Baunatal bzgl. des gesetzlichen Mitwirkungsverbotes nach § 25 HGO gekommen ist.
  2. Um bei zukünftigen Entscheidungen mögliche Fehleinschätzungen zu vermeiden, wird der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, allen Gremienmitgliedern in regelmäßigen Abständen entsprechende Schulungsmaßnahmen bzgl. des gesetzlichen Mitwirkungsverbots nach § 25 HGO aufzuerlegen.

Der Ausschussvorsitzende
Jürgen Böhme

Unserer Auffassung nach, ist die Zustimmung der SPD-Faktion, in Anbetracht der drückenden Beweislast, keineswegs verwunderlich. – Es bleibt jedoch dem aufmerksamen Leser überlassen, warum die SPD-Mehrheitsfraktion einer derartigen Beschlussvorlage einstimmig im Ausschuss zugestimmt haben mag, obwohl eine Vielzahl ihrer Mitglieder nicht gegen das gesetzliche Mitwirkungsverbot verstoßen haben soll.

Bedauerlicher Weise war für die CDU-Fraktion auf politischem Wege nicht möglich, in diesem Fall noch weitere Aufklärungsarbeit zu leisten, da sie bislang im Parlament nicht über die erforderlichen Mehrheiten verfügt, die dieses möglich gemacht hätten.

Allerdings bieten unsere Ermittlungsergebnisse allen Bürgerinnen und Bürgern eine sehr gute Grundlage für den Rechtsweg, sofern sich diese persönlich bei der Vergabe von Grundstücken in diesem Baugebiet benachteiligt fühlen sollten!