Antrag der CDU-Fraktion: „Festlegung von Dienstanweisungen und Richtlinien“.

Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2013 zur Vorlage Nr. 302/2013

Antrag der CDU-Fraktion: „Festlegung von Dienstanweisungen und Richtlinien“.

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
die Fraktion der CDU Baunatal stellt hiermit folgenden Ergänzungsantrag zur oben genannten Beschlussvorlage:

Zur Verbesserung der Arbeitsabläufe innerhalb der Verwaltung der Stadt Baunatal, beschließt die Stadtverordnetenversammlung, dass innerhalb der Verwaltung der Stadt Baunatal klare Dienstanweisungen und Richtlinien erarbeitet und festgelegt werden, die bei der Einführung neuer Softwareprodukte und bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen bzgl. der Einhaltung von Vorschriften im Sinne des Datenschutzes einzuhalten sind. Diese Dienstanweisungen und Richtlinien werden jährlich fortgeschrieben und unterliegen der Überprüfung und Kontrolle des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Baunatal.

Der Magistrat wird beauftragt:

  1. Diese Dienstanweisungen und Richtlinien, die bei der Einführung neuer Softwareprodukte und bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen bzgl. der Einhaltung von Vorschriften im Sinne des Datenschutzes einzuhalten sind, zu erarbeiten und festzulegen.
  2. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Baunatal mit der Überprüfung und Kontrolle dieser Dienstanweisungen und Richtlinien zu beauftragen.

Begründung:

Die, durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Baunatal, durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2009 der Stadt Baunatal hat ergeben, dass Dienstanweisungen und Richtlinien, die bei der Einführung neuer Softwareprodukte und bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen bzgl. der Einhaltung von Vorschriften im Sinne des Datenschutzes einzuhalten sind, bisher nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.