Antrag der CDU-Fraktion: „Trauerfeiern und Totengedenkfeiern auch an Samstagen in den Friedhofshallen ermöglichen“.

Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2017 zur Vorlage Nr. 318/2017
Antrag der CDU-Fraktion: „Trauerfeiern und Totengedenkfeiern auch an Samstagen in den Friedhofshallen ermöglichen“.

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die Fraktion der CDU Baunatal stellt hiermit folgenden Antrag:

Der Verlust geliebter Menschen ist ein einschneidendes Ereignis. Um es auch Angehörigen, die außerhalb der Stadt Baunatal leben, zu erleichtern, an Trauerfeiern und Totengedenkfeiern für verstorbene Baunataler Bürgerinnen und Bürger teilzunehmen, sollte die Durchführung solcher Veranstaltungen in den Friedhofshallen der Stadt Baunatal auch an Samstagen ermöglicht werden. Der Magistrat wird deshalb beauftragt, § 8 Abs. (1) Friedhofsordnung der Stadt Baunatal um die folgende Passage zu ergänzen: „Trauerfeiern und Totengedenkfeiern finden mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage von Montag bis Samstag statt.“

Der Magistrat wird beauftragt:

  1. § 8 Abs. (1) Friedhofsordnung der Stadt Baunatal um die folgende Passage zu ergänzen: „Trauerfeiern und Totengedenkfeiern finden mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage von Montag bis Samstag statt.“
  2. Die entsprechende Ergänzung den Bestattungsunternehmen mitzuteilen.

Begründung:

Der Verlust geliebter Menschen ist ein einschneidendes Ereignis. Um es auch Angehörigen, die außerhalb der Stadt Baunatal leben, zu erleichtern, an Trauerfeiern und Totengedenkfeiern für verstorbene Baunataler Bürgerinnen und Bürger teilzunehmen, sollte die Durchführung solcher Veranstaltungen in den Friedhofshallen der Stadt Baunatal auch an Samstagen ermöglicht werden.

Bisher wird jedoch auf diesen Sachverhalt, nach Informationen der CDU-Fraktion Baunatal, §7 Abs. (2) Friedhofsordnung der Stadt Baunatal analog angewendet, welcher die Durchführung von Bestattungen auf die Wochentage Montag bis Freitag festlegt. Für Bestattungen ist dies auch durchaus angemessen, da bei diesen ein Einsatz städtischen Personals erforderlich ist. Deshalb sollte diese Regelung, unserer Ansicht nach auch nicht angetastet werden.

Bei der Durchführung von Trauer- und Totengedenkfeiern obliegt es hingegen ausschließlich dem Bestattungsunternehmen und den Angehörigen, eine solche Veranstaltung auch an einem Samstag durchzuführen. Die Interessen der Stadt Baunatal werden hierdurch also nicht tangiert.

Deshalb sollte die Stadt Baunatal den Angehörigen durch eine entsprechende Ergänzung der Friedhofsordnung entgegenkommen.

Der Antrag wurde von uns bereits in der Vergangenheit gestellt und dann in der Sitzung an die Friedhofs- und Denkmalkommission verwiesen.

Die hat bei ihren diesbezüglichen Beratungen jedoch keinen mehrheitlichen Beschluss hierzu fassen können. Deshalb halten wir es jetzt für angebracht, den Antrag neu zu stellen und abschließend in der Stadtverordnetenversammlung zu erörtern.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.